Ruderordnung

1 Grundlagen

(1) In diesem Dokument sind die Festlegungen für den Ruderbetrieb des RV Triton getroffen, deren Einhaltung gewährleisten soll, dass durch den Ruderbetrieb weder gesundheitliche Schäden für die Mitglieder und Gäste des Vereins noch materielle Schäden an Bootsmaterial, Bootszubehör und anderem Vereinseigentum entstehen.

(2) Festlegungen sind von allen Mitgliedern und Gästen zu befolgen.

(3) Die Kontrolle der Einhaltung der Ruderordnung erfolgt durch die Mitglieder des Vorstandes und die Übungsleiter.

(4) Bei Nichteinhaltung der Festlegungen sind Mitglieder persönlich zu informieren, bei wiederholter oder böswilliger Missachtung der Ruderordnung kann der Vorstand gemäß der Satzung das betreffende Mitglied zeitweise von der aktiven Teilnahme am Ruderbetrieb ausschließen.

2 Grundregeln

(1) Die Teilnahme an Ruderbetrieb erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme.

(2) Wer am Ruderbetrieb teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

(3) Ob- bzw. Steuerleute dürfen nicht durch Alkohol, Medikamente, Übermüdung oder Drogen beeinträchtigt sein.

(4) Mitglieder und Gäste haben bei der Ausübung des Sportes den Naturschutz zu beachten.

3 Mitgeltende Dokumente

Durch den Deutschen Ruderverband (nachfolgend DRV genannt) herausgegeben:

  • Binnenwasserstraßenordnung,
  • DRV-Sicherheitsrichtlinie,
  • DRV-Unfallmeldebogen,
  • Handbuch für Bootsobleute und Steuerleute,
  • Offizielle Ruderkommandos des DRV.

4 Verantwortung für den Ruderbetrieb

(1) Verantwortlich für den Ruderbetrieb ist der Ruderwart, der von den Übungsleitern, den Bootsobleuten und den Steuerleuten unterstützt wird. Anweisungen der Verantwortlichen sind unbedingt zu befolgen.

(2) Für die Fahrbereitschaft und den Einsatz der Boote und des Zubehörs ist der Ruderwart verantwortlich. Er wird dabei durch die Mitglieder des Vorstandes unterstützt. Vom Ruderwart verfügte Bootseinteilung und Bootssperrungen sind einzuhalten.

(3) Die Bootsobleute tragen die Verantwortung für Boote und Zubehör sowie für die Mannschaft vom Heraustragen des Bootes aus der Bootshalle bis zum Ablegen des Bootes in der Bootshalle. Sie treffen alle Entscheidungen während der Fahrt und bestimmen den Zeitpunkt der Rückfahrt oder den Abbruch der Fahrt. Der Bootsobmann legt den Kurs fest, kontrolliert die Eintragungen des Steuermannes im Fahrtenbuch und fertigt bei Schäden oder Unfall den Fahrtbericht an.

(4) Wenn von der Mannschaft kein anderes Mannschaftsmitglied dazu bestimmt wurde, ist der Steuermann zugleich Bootsobmann.

(5) Für Ruderfahrten im Hausrevier sind erfahrene Ruderer als Bootsobmann oder Übungsleiter einzusetzen. Für Wanderfahrten werden die Bootsobleute durch den Fahrtleiter bestimmt.

(6) Die Steuerleute nehmen die Eintragungen in das Fahrtenbuch vor, halten das Boot unter Berücksichtigung von Verkehr, Besonderheiten des Wasserweges oder äußerer Einflüsse auf dem vorgegebenen Kurs.

(7) Wird ein unerfahrener Steuerleute eingesetzt, hat der Bootsobmann den Steuermann anzuleiten.

5 Anforderungen an alle Teilnehmer des Ruderbetriebes

(1) Alle Vereinsmitglieder und Gäste, die am Ruderbetrieb teilnehmen wollen, müssen ausreichend schwimmen können.

(2) Kinder und Jugendliche sind mindestens im Besitz des Deutschen Jugendschwimmabzeichens Bronze und es liegt eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme am Ruderbetrieb vor.

(3) Volljährige Vereinsmitglieder und Gäste können mindestens auf dem Niveau des Deutschen Schwimmabzeichens Bronze schwimmen. Über Ausnahmen bei Volljährigen entscheidet der Vorstand.

(4) Ruderfahrten durch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren unterliegen der Genehmigungspflicht des Ruderwarts oder eines Übungsleiters.

(5) Die Übungsleiter übernehmen beim Nachwuchstraining die Funktion des Bootsobmanns.

(6) Im Weiteren ist den besonderen Auflagen für das Nachwuchstraining Folge zu leisten (siehe 11 Auflagen Nachwuchsrudern im RV Triton 1893 e.V. Leipzig).

6 Anforderungen an Bootsobleute

(1) Bootsobleute müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

(2) Sie müssen nachweisen, dass sie verantwortlich ein Ruderboot als Bootsobmann führen können.

(3) Sie kennen die gesetzlichen Bestimmungen für ihr Hausrevier, die Sicherheitsrichtlinie des DRV, diese Ruderordung sowie die Hinweise und Ratschläge des Weltruderverbandes (FISA) zur Ausübung eines sicheren Rudersportes in der vom DRV herausgegebenen redigierten Fassung.

7 Bootsnutzung

(1) Die Benutzung der Boote wird durch den Ruderwart in Abstimmung mit den Übungsleitern bzw. dem Vorstand festgelegt.

(2) Ohne Aufsicht durch einen Trainer oder Ausbilder darf eine Mannschaft (auch Einer) nur fahren, wenn ein berechtigter Bootsobmann im Boot sitzt und die Verantwortung trägt. Er ist für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen, der Sicherheitsrichtline des DRV und dieser Ruderordnung verantwortlich.

(3) Alle Fahrten sind so zu planen, dass jedes Mannschaftsmitglied im Falle einer Havarie / Kenterung selbsttätig in der Lage ist, das nächste Ufer zu erreichen. Ist dies nicht gewährleistet, muss die Fahrt mit einer geeigneten Rettungsweste oder in Begleitung eines Trainerbootes erfolgen. Kommt es während einer Fahrt zu Wetteränderung ist die Fahrt abzubrechen, wenn eine sichere Weiterfahrt nicht mehr möglich ist.

(4) Das Fahrtenbuch ist konsequent zu führen. Die Ruderordnung sowie diese Festlegungen hängen deutlich sichtbar im Bootshaus aus und sind Grundlage des Ruderbetriebes.

(5) Jede Ruderfahrt hat der Steuermann vor Beginn in das Fahrtenbuch einzutragen. Die Eintragungen dienen vor allem der Sicherheit der Ruderinnen und Ruderer und sind die Grundlage für Versicherungsansprüche.

Vor der Fahrt sind einzutragen:

  • Datum
  • Name des Bootes
  • Uhrzeit des Ablegens
  • Namen der Besatzung, wobei der Steuermann durch Stm. zu kennzeichnen ist
  • am Boot festgestellte Schäden

Nach der Fahrt sind einzutragen:

  • Uhrzeit des Anlegens
  • erreichtes Ziel
  • Einzel- und Mannschaftskilometer
  • besondere Vorkommnisse (Havarien, Kollisionen, am Boot während der Fahrt entstandene, Schäden usw.)

(6) Das Mitführen von Musikspielgeräten und das Tragen von Kopfhörern sind in allen Booten grundsätzlich verboten.

(7) Nach der Ruderfahrt ist das Boot und Zubehör gründlich zu säubern und auf die vorgesehene Bootsablage in der Bootshalle abzulegen. Die Dollen sind zu schließen, die Dollenstiftschutzkappen sind aufzusetzen und die Luftkästen zu öffnen.

(8) Nach Unfällen auf der Ruderfahrt ist unverzüglich nach Ende der Fahrt ein Fahrtbericht durch den Bootsobmann anzufertigen, aus dem der genaue Ablauf, die Beteiligten, der Personen- und Sachschaden und die eingeleiteten Maßnahmen hervorgehen. Der Steuermann hat den Bericht mit zu unterschreiben. Der Fahrt- / Schadensbericht ist dem Ruderwart und Präsidenten unverzüglich zu übergeben.

8 Ruderverbot bei extremen Wasserpegel im Hausrevier

(1) Ruderverbot besteht bei Hochwasser – Wasserstand kleiner als 0,4 m zur Oberkante Betonwand, sowie bei Niedrigwasser – Wasserstand größer als 1,4 m zur Oberkante Betonwand und bei Eistreiben.

(2) Bei besonderen Anlässen wird das Ruderverbot durch Tafeln oder Aushang kenntlich gemacht.

9 Verkehrsvorschriften für die Leipziger Gewässer

(1) Das Hausrevier des RV Triton ist:

  • die Weiße Elster ab 500m oberhalb des RV Triton Bootshauses bis zum Palmengartenwehr,
  • das Elsterflutbett oberhalb des Palmengartenwehres bis zum Überlaufwehr,
  • der Elstermühlgraben,
  • die Pleiße vom Deutschen Eck bis zur Schleuse Connewitz

(2) Das Befahren folgender Wasserläufe mit Ruderbooten ist nur mit Genehmigung des Ruderwartes erlaubt:

  • Karl-Heine-Kanal: Einmündung links hinter der Karlbrücke (Industriestraße),
  • Kleine Luppe: Abfluss links hinter der Plagwitzer Brücke (Karl-Heine-Straße),
  • Elsterflutbecken unterhalb des Palmengartenwehres,
  • Floßgraben von Pleiße bis Waldsee Lauer und im Verlauf Cospudener See, Zwenkauer See.

(3) Generell ist am Steuerbordufer zu fahren und grundsätzlich nach Steuerbord auszuweichen. Andere Boote sind auf ihrer Backbordseite zu überholen. Bei Begegnung von Booten vor Brücken und ähnlichen Engstellen hat das stromab fahrende Boot Vorfahrt. Bei Gefahr von Zusammenstößen sind insbesondere steuermannslose Boote anzurufen.

(4) Auf dem Elsterflutbett vom Palmengartenwehr bis zum Rennbahnsteg erfolgt die Fahrt sowohl stromauf als auch stromab durch die rechten Brückenbögen. Die mittleren Bahnen sind für den Trainingsbetrieb freizuhalten.

(5) Beim Wenden sind mindestens 5 Bootslängen Abstand zur nächsten Brücke einzuhalten.

(6) Bei aufkommendem Gewitter sind die Gewässer so schnell wie möglich zu verlassen. Im Falle eines rapiden Strömungsabfalles, insbesondere in der Nähe des Wehres, ist das Boot gegebenenfalls auf Land zu setzen, um sich in Sicherheit zu bringen.

10 Befahren fremder Gewässer und Wanderfahrten

(1) Beim Befahren von unbekannten Gewässern ist besondere Vorsicht geboten. Eine Information bei ortsansässigen Rudervereinen über Besonderheiten der Wasserwege ist einzuholen.

(2) Für alle Binnenwasserstraßen sind die Reglungen der Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO) verbindlich.

(3) Wanderfahrten sind beim Vorstand anzumelden. Wird vereinseigenes Bootsmaterial verwendet, ist eine Einwilligung des Vorstands einzuholen. Der Fahrtenleiter wird vom Ruderwart festgelegt.

11 Auflagen Nachwuchsrudern im RV Triton 1893 e.V. Leipzig

(1) Voraussetzung zum Rudern ist das gute Beherrschen des Schwimmens.

(2) Schwimmwestenpflicht herrscht prinzipiell für alle Sportler/-innen unter 18 Jahren. Sie erlischt mit Ablegen der Technikstufe 1 nach den aktuellen Festlegungen der Ruderjugend Sachsen, Beherrschung der Ruderkommandos UND Beherrschen des selbständigen Einsteigens aus dem Wasser. Die Prüfungen dieser drei Voraussetzungen erfolgen jeweils durch zwei Vorstandmitglieder und sind protokollarisch festzuhalten; bei unter 14-jährigen hat die Abnahme der Technikstufe durch vom Landesruderverband Sachsen bevollmächtigte Personen zu erfolgen.

(3) Bei Kenterung haben Sportler prinzipiell am Boot zu bleiben und ggf. mit ihm das Ufer anzusteuern. Ausnahme: Bei Kenterung im Gefahrenbereich des Leipziger Palmengartenwehres haben alle das Boot sofort zu verlassen und sich in Sicherheit zu bringen.

(4) Voraussetzung zur Wettkampfteilnahme bei Kindern bis einschließlich AK 14 ist das Ablegen der Technikstufe 1 und 2 nach den jeweils aktuellen Festlegungen der Ruderjugend Sachsen; darüber hinaus für alle auf Wettkämpfen eingesetzten Steuerleute die Steuermannsprüfung nach den aktuellen Abnahmebedingungen der Ruderjugend Sachsen.

(5) Bei Regatten mit minderjährigen Sportlern hat ein genaues Einschätzen der äußeren Bedingungen und Fähigkeiten der Ruderer durch Obmann, Trainer und Eltern zu erfolgen. Jede dieser drei Parteien kann die Teilnahme von Sportlern an der Regatta bindend untersagen.

(6) Bis einschließlich AK 14 ist das Wassertraining bei Wassertemperaturen unter 10°C nur mit Schwimmhilfe oder in Begleitung eines Trainerbootes erlaubt. Dies betrifft auch das Rudertraining in anderen Ruderrevieren.

(7) Trainer Motorboote müssen mit folgenden Utensilien ausgerüstet sein: – Schwimmring mit Leine – Wärmefolie – Sanitätskasten – Hakenpaddel

(8) Über die Ruderordnung und die Auflagen hat eine jährliche Belehrung der Sportler mit Unterschrift zu erfolgen – bei unter 18-jährigen mit zusätzlicher Unterschrift der Eltern.
Die Festlegungen sind von allen Mitgliedern zu befolgen.

Ruderordnung 2018

(9) Die Übungsleiterinnen und Übungsleiter übernehmen die Aufsicht über minderjährige Sportlerinnen und Sportler. Diese Aufsicht beginnt mit Betreten der jeweiligen Trainingsstätte und endet mit deren Verlassen. Für die Wege zur Trainingsstätte hin und von der Trainingsstätte weg tragen die Erziehungsberechtigten die Verantwortung.
Ob Sportlerinnen und Sportler das Trainingsangebot wahrnehmen oder nicht unterliegt der Kontrolle der Erziehungsberechtigten. Das bedeutet konkret: Sollten Sportlerinnen und Sportler trotz planmäßiger Trainingszeiten nicht bei der Trainingsstätte erscheinen, sind die Übungsleiterinnen und Übungsleiter entsprechend von der Aufsichtspflicht im Trainingszeitraum befreit. Diese Regelung findet bei Vereinsveranstaltungen und Wettkämpfen ebenso Anwendung.



Die Kontrolle der Einhaltung der Ruderordnung erfolgt durch die Mitglieder des Vorstandes und die Übungsleiter.

Bei Nichteinhaltung der Festlegungen sind die betreffenden Mitglieder persönlich darauf hinzuweisen, bei wiederholter oder böswilliger Missachtung der Ruderordnung kann der Vorstand gemäß § 9 der Satzung das betreffende Mitglied zeitweise von der aktiven Teilnahme am Ruderbetrieb ausschließen. 

Die Ruderordnung gilt ab 01. Januar 2016 bis auf Widerruf.
Vorstand des RV Triton 1893 e.V. Leipzig


Abnahmebedingungen zur Erlangung der Technikstufen 1 und 2 

Die Abnahme der Technikstufen 1 und 2 erfolgt nur durch die vom Landesruderverband Sachsen bestätigte Technikkommission. Der Nachweis der Technikstufen 1 und 2 ist eine Voraussetzung für alle Kinder bzw. Quereinsteiger zur Teilnahme an spezifischen Wettkämpfen.

Technikstufe 1 – aktualisierte Anforderungen 2010

Bootssicherheitsübungen:

  • Gewichtsverlagerung mit auf der Bordwand fixierten Skulls (5 x);
  • Handklatsch;
  • Aufstehen im Boot, Skulls werden mit einer Hand gehalten, Ausführen von 3 Kniebeugen
  • Rückwärtsrudern ca. 10 Schläge => lockere Griffhaltung (Finger), gleich hohe Innenhebelführung, Innenhebel rechts näher am Körper als links, kein Wegtauchen oder Herausgleiten der Blätter
  • Wende über Backbord und über Steuerbord (jeweils 180 Grad) => Kriterien wie beim Rückwärtsrudern
  • Abstoppen aus der Vorwärtsfahrt auf Kommando mit beiden Skulls gleichzeitig
  • Skull lang einseitig aus der Vorwärtsfahrt auf Kommando

Voraussetzende Übungen:

  • in der Vorlage gleichzeitiges Heben und Senken der Blätter bis zur Schwimmlage (5 x) => Handgelenke gestreckt, lockere Griffhaltung (Finger), gleiche Innenhebelhöhe;
  • in der Rücklage gleichzeitiges Ausheben der Blätter mit anschließender Armstreckung (5 x), => lockere Griffhaltung (Finger), senkrechtes Ausheben mit Abknicken der Handgelenke, gleiche Innenhebelhöhe
  • selbständiges Einsteigen und Abstoßen vom Steg (mit Hilfe)
  • Anlegen mit Hilfe und selbständiges Aussteigen

Die Übungen müssen selbständig vorgetragen werden. Bei ungünstigen äußeren Bedingungen (Wind, Wellen) können einzelne Aufgabenstellungen wiederholt werden.

 Technikstufe 2 – aktualisierte Anforderungen 2010

 Voraussetzung ist bestandene Prüfung Stufe 1.

Weiterhin:

  • Selbständiges Einsteigen und Ablegen ohne Hilfe
  • Vorwärtsrudern => mindestens 15 Schläge SF 18 bis 20, mindestens 15 Schläge SF 24 bis 26, die Forderungen des DRV zur Schlag- und Bewegungsstruktur sind dabei, prinzipiell zu erfüllen
  • Ausbalancieren des Bootes nach 3 bis 5 Schlägen für mindestens 3 sec (leicht angerollt, Hände vor den Knien)
  • Rückwärtsrudern (mit ganzer Rollbahn) mit Ansteuern eines vorgegebenen Punktes
  • Selbständiges Anlegen und Aussteigen ohne Hilfe.

Technikprüfung für Steuerleute TS – Anforderungen 2008

Vorraussetzung ist Nachweis der Technikstufe 1 wie alle Ruderer!

Theoretische Prüfung (schriftlich):

1. Welche Verantwortung trägt der Steuermann/die Steuerfrau für Mannschaft  und Boot auf dem Wasser?

2. Durch welches Brückenjoch darf ich mit einem Sportboot fahren? Zeichne die Verkehrszeichen!

3. Wie verhalte ich mich mit einem Boot auf der Wasserstraße?

4. Wann und wie melde ich die Mannschaft während einer Regatta dem Starter?

5. Wie wird die richtige Stemmbretteinstellung kontrolliert?

6. Wie nimmt der Steuermann/die Steuerfrau mit der Stimme Einfluss auf

  • Rhythmus
  • Einsatz
  • Wasserarbeit?

Praktische Prüfung:

Der Steuermann/die Steuerfrau muss nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, die im theoretischen Unterricht vermittelten Grundkenntnisse in der Praxis umzusetzen.

  • Boot Fertigmachen
  • Boot zu Wasser bringen
  • Führung der Mannschaft beim Rudern
  • Kommandosprache
  • Steuern
  • Wenden und Anlegen

Ruderkommandos

Die folgenden Kommandos müssen sicher beherrscht werden.

Es gilt jeweils: „Vorkommando“ – „Ausführungskommando“

„Alles vorwärts!“ – „Los!“

„Backbord /Steuerbord“ – „überzieht!“

„Halbe (ohne) Kraft!“

„Achtung auf Backbord (Steuerbord)!“ (bei Hindernissen)

„Frei weg!“ (normal weiterrudern)

„Skulls (Riemen/Ruder)“ – „lang!“ (Ruder parallel zum Boot wegen Hindernis)

„Ruder“ – „halt!“

„Stoppen!“ – „Stoppt!“

„Alles (/backbord/steuerbord) vorwärts!“ – „Los!“

„Alles (/backbord/steuerbord) gegen!“ – „Los!“

„Wende über Backbord (Steuerbord)“ – „Los!“ (abwechselnd stb/bb)

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