Sportbetrieb unter Auflagen wieder möglich

UPDATE 24.01.2022

Liebe Mitglieder,

die neue Corona-Verordnung für Sachsen erlaubt uns wieder das Öffnen des Bootshauses.
Es gilt: Sport drinnen mit 2G+, draußen 2G. Das Plus steht für geboostert oder frisch getestet, bei Kindern und Jugendlichen reichen die regelmäßigen Tests in den Schulen, sie müssen nicht noch mal extra getestet werden. Die Übungsleiter überprüfen und führen die Anwesenheitslisten.

Folgende Regelungen sind ab sofort für unseren Verein gültig:

– 2G im Außenbereich auf dem Bootshauselände
 Im Gebäude (in den Umkleiden, im Kraftraum) gilt 2G+
Schnelltests können wir organisatorisch nicht prüfen, deshalb gilt: Kraftraum und Umkleiden nur für „Geboosterte“  möglich

Ausdrücklich außgenommen von der „Plus“ – Regelung sind die Bootshallen, die Toiletten und der Fahrtenbuch-PC
– Bootshallen dürfen ausdrücklich betreten werden, bei geöffnetem Tor
– Am Fahrtenbuch-PC darf eine Person die Fahrt eintragen
– Die Toiletten-Räume dürfen von maximal einer Person gleichzeitig betreten werden

Es gelten jedoch weiterhin für alle eine Maskenpflicht im Gebäude. Außerdem sind Abstands- und Hygienemaßnahmen einzuhalten.

Zur Kontrolle des Impf-/Genesenstatus habt ihr eine E-Mail erhalten.

UPDATE 07.04.2021:

Ab Montag, 22.11.2021 bis Sonntag, 12.12.2021 müssen wir unseren Trainingsbetrieb wieder einstellen. Ausnahme: die Kinder bis 16 Jahre dürfen weiter trainieren. Die Kinder bringen den Testnachweis von ihrer Schule mit, die Trainer sind geimpft und testen sich zusätzlich regelmäßig. Bitte das Einchecken mit QR-Code oder über E-Mail nicht vergessen.

UPDATE 11.06.2021:

Die sinkenden Inzidenzen und die neue Corona-Schutzverordnung erlauben es uns, den Trainingsbetrieb weiter zu normalisieren. Folgendes gilt jetzt:

  • Training in Gruppen von bis zu 30 Personen im Außenbereich mit Kontaktverfolgung
  • Gruppen von 20 Minderjährigen (unter 18 Jahre) im Außenbereich
  • Bei unterschreiten des Mindestabstands medizinische Masken tragen! (Ausnahme: während des Sports)
  • Bootshausnutzung mit Maske wieder möglich. max. 2 Personen gleichzeitig pro Umkleide, max. 1 Person auf Toilette. Im Kraftraum max. 5 Personen + ÜL mit Durchzug.

Sonstige Ansammlungen auf dem Gelände, die nicht dem Sportbetrieb oder der Objektpflege dienen, bleiben untersagt. Bei Erkältungssymptomen das Gelände bitte nicht betreten.

Es gelten die aktuellen Triton Sportregeln:

(Link entfernt)

UPDATE 07.04.2021:

Die neue Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig ermöglicht uns erneut und diesmal inzidenzunabhängig:

  • Training im Einer, alleine oder zu zweit (maximal zwei Personen mit Abstand & Maske auf dem Bootsplatz)
  • Training im Zweier nur für Mitglieder einer Häuslichen Gemeinschaft
  • Organisiertes Gruppentraining für Kinder bis 14 Jahre

Für das Individualtraining muss im Voraus ein Boot reserviert werden (mehr details siehe Triton Sportregeln März 2021). Bitte versucht nach Möglichkeit zu zweit in Einern aufs Wasser zu gehen, damit man sich, gerade bei den kalten Witterungen derzeit, gegenseitig helfen kann.

Das Bootshaus im Allgemeinen, insbesondere aber die Duschen, Umkleiden und der Kraftraum sind gesperrt. Toilettennutzung ist einzeln möglich. Die Nutzung der Werkstatt ebenfalls einzeln. Es versteht sich, dass bei jeglichen Erkältungssymptomen der Zutritt zum Gelände nicht gestattet ist.

Wenn das festgelegte Maximum an belegten Krankenhausbetten an durch mit COVID-19 Erkrankten
in der Normalstation von 1300 Betten (maximale Bettenkapazität) im Freistaat Sachsen
überschritten wird, muss der Sportbetrieb erneut eingestellt werden.

Es gelten die aktualisierten Triton Sportregeln:

(Link entfernt)


UPDATE 01.04.2021:

Die Stadt Leipzig hat uns mit sofortiger Wirkung erneut die Nutzung des Vereinsgeländes und des Bootshauses untersagt. Daher ist das Bootshaus ab heute für den Sportbetrieb geschlossen. Diese Maßnahme gilt bis auf Wiederruf.
Objektpflege ist weiterhin gestattet.


UPDATE 12.03.2021:

Die neue sächsische Corona-Schutz-Verordnung sowie die Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig vom 09.03.2021 ermöglichen uns wieder Sportbetrieb unter Auflagen.

Bei einer Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 in ganz Sachsen sowie in Leipzig an fünf aufeinanderfolgenden Tagen (es gelten die Werte des RKI gemäß Verordnung) ist möglich:

  • Training im Einer, alleine oder zu zweit (maximal zwei Personen mit Abstand & Maske auf dem Bootsplatz)
  • Training im Zweier nur für Mitglieder einer Häuslichen Gemeinschaft
  • Organisiertes Gruppentraining für Kinder bis 14 Jahre

Für das Individualtraining muss im Voraus ein Boot reserviert werden (mehr details siehe Triton Sportregeln März 2021). Bitte versucht nach Möglichkeit zu zweit in Einern aufs Wasser zu gehen, damit man sich, gerade bei den kalten Witterungen derzeit, gegenseitig helfen kann.

Das Bootshaus im Allgemeinen, insbesondere aber die Duschen, Umkleiden und der Kraftraum sind gesperrt. Toilettennutzung ist einzeln möglich. Die Nutzung der Werkstatt ebenfalls einzeln. Es versteht sich, dass bei jeglichen Erkältungssymptomen der Zutritt zum Gelände nicht gestattet ist.

Bei einer Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 in ganz Sachsen oder in Leipzig müssen wir den Sportbetrieb erneut einstellen.

Für alle Details siehe:

(Link entfernt)


UPDATE 14.12.2020:

Mit der neuen sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 11.12.2020 ist leider kein Individualsport im Verein mehr möglich, daher ist das Bootshaus ab heute für den Sportbetrieb geschlossen. Diese Maßnahme gilt bis auf Wiederruf.
Objektpflege ist weiterhin gestattet.


UPDATE 15.11.2020:

Noch immer ist kein regulärer Sportbetrieb möglich, jedoch wurde Individualsport erlaubt. Daher können wir ab sofort wieder eingeschränkt trainieren!

Gestattet ist Training im Einer nach vorheriger Anmeldung (siehe Sportregeln) sowie im Doppelzweier für Mitglieder einer häuslichen Gemeinschaft. Bitte versucht nach Möglichkeit zu zweit in Einern aufs Wasser zu gehen, damit man sich, gerade bei den kalten Witterungen im Winter, gegenseitig helfen kann. Mit Abstand sind zwei Leute auf dem Bootsplatz gestattet.

Kraftraum und Umkleiden sind tabu. Toiletten sind einzeln zu betreten. Die Anwesenheit im Bootshaus muss erfasst werden!

Bitte lest euch unsere neuen Triton Sportregeln durch:

(Link entfernt)


UPDATE 31.10.2020:

Aufgrund der voranschreitenden Pandemie müssen alle Sportvereine gemäß Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 30. Oktober 2020 §4 Abs. 1 den Sportbetrieb vom 2.11. bis einschließlich 30.11. erneut einstellen.

Die Triton-Sportregeln vom Juni 2020 sind damit außer kraft gesetzt, die Nutzung des Bootshauses ist allen Mitgliedern bis auf Widerruf untersagt. Zutritt, z.B. zur Objektpflege, ist durch den Vorstand zu genehmigen und nur unter Einhaltung aller vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen möglich.

Wir hoffen, dass nach dem 30.11. der Sportbetrieb wieder aufgenommen werden kann.


UPDATE 8.6.2020:

Durch weitere Lockerungen ist es uns nun möglich, wieder im Großboot zu trainieren!

Die Trainingsgruppen bleiben begrenzt auf maximal 10 Personen, der Mindestabstand muss eingehalten werden. Im Kraftraum dürfen max. 5 Personen trainieren, maximal 3 Ergometer dürfen genutzt werden. In Umkleideräumen sollten sich maximal 2 Personen gleichzeitig aufhalten und auf das Duschen, wenn möglich, verzichtet werden (Ausnahme ist z.B. eine Kenterung). Die Toiletten sind nur einzeln zu betreten.

Alle weiteren Regelungen können den aktualisierten Triton Sportregeln entnommen werden:

(Link entfernt)

Die Anwesenheit im Verein muss auch weiterhin dokumentiert werden. Hierzu habt ihr alle Details via E-Mail erhalten. Das Fahrtenbuch muss ebenfalls regulär gepflegt werden.


Originalbeitrag:

Durch die Neuregelung der Corona-Schutz-Verordnung im Freistaat Sachsen vom 4.5.2020 und die Aufhebung der Nutzungsuntersagung für unsere Anlage durch das Amt für Sport Leipzig ist der Sportbetrieb im Verein eingeschränkt wieder möglich.

Die Duschen, Umkleiden und der Kraftraum sind gesperrt. Rudern ist nur im Einer möglich. Training im Doppelzweier ist nur für Mitglieder einer häuslichen Gemeinschaft gestattet. Die Nutzung unserer Großboote (Vierer und Achter) ist untersagt, da hier der erforderliche Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Die genauen Auflagen werden in den Triton Sportregeln definiert, die durch den Vorstand verabschiedet wurden und bis auf Widerruf gelten. Die Triton Sportregeln sind hier einsehbar:

Die Anwesenheit im Verein muss dokumentiert werden. Hierzu habt ihr alle Details via E-Mail erhalten.

Bleibt gesund,
Der Vorstand

Um diese Seite korrekt nutzen zu können sind Cookies erforderlich. Klicke auf "Akzeptieren", um alle Cookies zuzulassen. Du kannst dein Einverständnis jederzeit auf der Seite "Datenschutzerklärung" widerrufen. Datenschutzerklärung

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen